Um die Pflege nach einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit zu organisieren, hat der pflegende Angehörige den Anspruch, mindestens zehn Tage im Voraus, auf bis zu zehn Tage Arbeitsfreistellung. Falls der Arbeitgeber den Lohn nicht weiterzahlt, bekommt er 90 Prozent des Nettolohns von der Pflegekasse. Der Beitrag zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden vom Pflegeunterstützungsgeld gezahlt. Die zehn Tage gelten pro Pflegebedürftigem.